Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Stadtmarketing Crailsheim e.V. ist das Bei-
tragsaufkommen seiner Mitglieder. Die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben durch den Verein ist
davon abhängig, dass die Mitglieder ihren Pflichten zur Beitragszahlung vollumfänglich und pünktlich
nachkommen. Die nachfolgende Beitragsordnung regelt im Einzelnen die Pflichten der Mitglieder, Bei-
träge und Umlagen zu entrichten.
§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrags
- Die Höhe des Jahresbeitrags richtet sich nach dem Status des Mitglieds (Beitragsklasse) im Sinne dieser Beitragsordnung. Bei den ausgewiesenen Beitragssätzen handelt es sich um die verpflichtenden Mindestbeiträge. Ein höherer Mitgliedsbeitrag ist auf freiwilliger Basis des Mitgliedes möglich.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag (30. April) bestehende und dem Stadtmarketing Crailsheim e.V. bekanntgegebene Mitgliederstatus maßgebend. Änderungen sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Falls ein Mitglied unter mehrere der unter (4) genannten Gruppierungen fällt, errechnet sich der Beitrag nach der Beitragsklasse mit dem höheren Beitrag.
- Die Beitragssätze im Einzelnen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

- Als Mitarbeiter gelten dabei alle Beschäftigte mit Vollzeitstelle am Standort Crailsheim. Teil-
zeitkräfte werden entsprechend ihres Stundenanteils gezählt. Auszubildende und Prakti-
kanten werden nicht angerechnet.
§ 3 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
- Der Jahresbeitrag ist zum 30. April eines Kalenderjahres fällig. Maßgebend für die Recht-
zeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto des Stadtmarketing Crailsheim e.V.:
Kontoinhaber: Stadtmarketing Crailsheim e.V.
IBAN: DE78 6229 0110 0002 0180 04
BIC: GENODES1SHA
Bank: VR Bank Heilbronn - Schwäbisch Hall
Eine Überweisung auf andere Konten ist nicht zulässig und wird als Zahlung nicht aner-
kannt.
- Falls das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt hat, erfolgt ein fristgerechter Einzug des
Jahresbeitrags durch den Stadtmarketing Crailsheim e.V., ohne dass dies nochmals vorher
angekündigt wird. Jedes Mitglied hat insoweit eine Deckung des Kontos zu gewährleisten.
Anfallende Gebühren bei einer Rücklastschrift gehen zu Lasten des Mitglieds.
§ 4 Sonstige Zahlungspflichten
- Die Mitgliederversammlung kann gesonderte Umlagen und das notwendige Umlageverfah-
ren hierzu beschließen. Gleiches gilt für sonstige Gebühren.
§ 5 Sonstige Bestimmungen
- Die Erhebung und Berechnung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen Gebühren erfolgt
per Datenverarbeitung (EDV) und durch eine Rechnung des Stadtmarketing Crailsheim
e.V.. Der Verein ist berechtigt, Daten der Mitglieder unter Beachtung der datenschutzrecht-
lichen Vorgaben zu speichern.
- Die Jahresbeiträge werden unter Berücksichtigung fiskalischer Vorgaben brutto berechnet.
- Die Bestimmungen dieser Beitragsordnung treten am Tag nach ihrer Beschlussfassung
durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
- Sofern sich aus einer neu beschlossenen Beitragsordnung Beitragsänderungen ergeben,
so gelten diese ab dem 1. Januar des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres.
Die Beitragsordnung in der vorstehenden Form ist von der Gründungsversammlung des Stadtmarketing
Crailsheim e.V. am 16.10.2018 beschlossen worden. In der Hauptversammlung am 10.05.2023 wurde
beschlossen den Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen von 90 Euro pro Jahr auf 30 Euro pro Jahr abzu-
senken. In der Hauptversammlung am 26.06.2024 wurde der Mitgliedsbeitrag für Kleinunternehmen mit
max. 2 Vollzeitkonvoluten mit einem Jahresbeitrag von 120,
- € zzgl. MwSt. hinzugefügt.